Die Luttermühle

Im Jahr 1745 suchte ein Sturm die Wälder der Landesherrschaft bei Hermannsburg heim.

 

Eine Sägemühle sollte das angefallene Holz vor Ort bearbeiten, um es dann über die Örtze und Aller nach Bremen flößen zu können. Soldaten aus Celle mussten den Damm für den Mühlenkanal auswerfen. Der leitete das Wasser des Lutterbaches über mehr als einen Kilometer der neuen Mühle zu und hob es dabei soweit über den Talgrund an, dass ein Antrieb über ein oberschlächtiges Wasserrad möglich wurde.

Etwa ein Jahrhundert später nutzte auch eine Kornmühle über ein verlängertes Gerinne das gute Gefälle dieses Mühlenstandortes. Mit einer Lohgerberei, die etwas unterhalb der Mühle am Bach stand, nutzten damit drei Gewerbe das Wasser dieses kleinen Heidebaches.

 

Ein Feuer vernichtete im Jahr 1995 die Kornmühle und einen Kreissägeschuppen, sodass von der früheren Betriebsamkeit dieses Platzes nur die Sägemühle zeugt, die noch bis dahin für eine örtliche Zimmerei gearbeitet hatte.

 

Das stark verfallene Wasserrad mit Wehr und Gerinne wurde 1998/99 erneuert und treibt einen Generator zur Stromerzeugung an.

 

Am Deutschen Mühlentag, der in jedem Jahr am Pfingstmontag stattfindet,

haben wir bislang immer unser kleines Mühlenfest gefeiert und interessierte Besucher nicht nur zu einer Besichtigung, sondern auch zu einem kleinen Imbiss, Kaffee und Kuchen eingeladen.

Aufgrund eines neuen Niedersächsischen Gaststättengesetzes wurden die Auflagen zur Durchführung so verschärft, dass wir das in der denkmalgeschützten Mühle für den einen Tag im Jahr nicht leisten können. Es ist weder der Fußboden wie gefordert aus Beton, gepflastert oder asphaltiert und auch das fließend warme und kalte Wasser im Handwaschbecken der Toilette können wir nicht bieten. 

Was haben sich die Behörden nur dabei gedacht ?





Das Mühlenfest kann aus diesem Grund leider nicht mehr stattfinden !

 

Weitere Fotos siehe 5 Fotogalerien/ Luttermühle 

20. Mai 2012

Auflagen für Mühlenfest sind
nicht zu erfüllen

 

In diesem Jahr wird es leider kein Mühlenfest am Deutschen
Mühlentag in Hermannsburg an der historischen Luttermühle geben.

Schon 13 Jahre lang wurde die restaurierte, unter
Denkmalschutz stehende Wassermühle am Pfingstmontag für das Mühlenfest
geöffnet, es wurde eine von einem Hotelbetrieb zubereitete Suppe angeboten und
nachmittags frischer Butterkuchen von einem Bäckereifachbetrieb verkauft. Nette
Nachbarn haben uns das Wasser zum Kaffeekochen zur Verfügung gestellt, denn die
alte Wassermühle hat keinen eigenen Wasseranschluss.

Auch eine Toilette mit fließendem kalten Wasser am
Handwaschbecken wurde aufgestellt.

Bei der Gemeinde Hermannsburg musste bislang jedes Jahr
lediglich eine Schankerlaubnis für diesen einen Tag im Jahr erworben werden,
die Auflagen umfassten 3 Sätze und waren leicht zu erfüllen.

In diesem Jahr gilt das neue Niedersächsische
Gaststättengesetzt, das laut Anruf beim Ministerium in Hannover alles
vereinfachen soll.

In der Praxis sieht das wie folgt aus:

Bei der Gemeinde muss nur noch per Formular angezeigt
werden, dass wir am Pfingstmontag den Verzehr von zubereiteten Speisen,
alkoholfreien und alkoholischen Getränken auf dem Gelände der Luttermühle
anbieten. Hierzu musste ein Polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus
dem Gewerbezentralregister beantragt werden. (Kosten je 13,-- €)

Dann kam zur Bestätigung der Anzeige nach §2 Abs.1 und 4 des
Nieders. Gaststättengesetzes ein Brief vom Haupt- und Ordnungsamt der Gemeinde
Hermannsburg.

In dem 17 DinA4 Seiten umfassenden Brief incl. Anlagen wurde
darauf hingewiesen, dass

6 Behörden informiert werden. Eine Gebühr von 30,00 € für
die Prüfung der Anzeige muss ebenfalls entrichtet werde.

Bei den diversen beigefügten Merkblättern, stießen wir dann
auf einige Punkte, die in unserer

historischen Luttermühle nicht zu erfüllen sind, z.B.:

Anforderungen an das Gebäude

-       
befestigtes Gebäude (betoniert, asphaltiert oder
gepflastert)

-       
Toiletten mit Wasserspülung und Handwaschbecken mit
fließendem warmen und kaltem Wasser……

Auch der Kuchen darf nicht einfach von einem Tisch verkauft
werden, nein, es muss ein ausreichend hoher Aufsatz aus Glas oder ähnlichem
Material oder andere geeignete Einrichtung zum Schutz der Lebensmittel vor
nachteiliger Beeinflussung auf dem Verkaufstisch bzw. vor den ausgestellten
Lebensmitteln vorhanden sein.

Auch für die Trinkwasserversorgung gab es 2 Seiten Belehrung
und unsere bisherige

Versorgung durch den netten Nachbarn ist nicht erlaubt.

 

Nachdem wir der Gemeinde dann mitgeteilt haben, dass wir
unter diesen Voraussetzungen kein Mühlenfest mehr durchführen können, wurde uns
der Rat gegeben, man sollte das Ganze nicht so eng sehen, denn die Gemeinde
würde es nicht kontrollieren und wäre sehr an der Fortführung interessiert. Es
wäre doch eine Bereicherung für das Dorfleben.

Wirklich schade, dass die Gemeinde in diesem Fall für die
Kontrolle auch gar nicht zuständig ist. Wenn das Amt für
Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz vom LK Celle,

das Bauamt und das
Gesundheitsamt Ausnahmegenehmigungen für einmalige Veranstaltungen erteilen
würde, wären wir auch bereit, das Mühlenfest in gewohnter Weise vorzubereiten
und durchzuführen.

 

Mit freundlichem Gruß,

Familie Rabe